Künstliche Befruchtung – Teil 2

Für wen eignet sich eine künstliche Befruchtung?
Die künstliche Befruchtung verhilft Paaren, bei denen eine Fertilitätsstörung vorliegt (Unfruchtbarkeit Mann, Unfruchtbarkeit Frau), oder lesbischen Paaren zu einem Kind. Auch Krebspatienten vor einer Chemo- oder Strahlentherapie bietet die künstliche Befruchtung Chancen auf einen späteren Kinderwunsch.

Am besten geregelt ist die künstliche Befruchtung in Deutschland für verheiratete heterosexuelle Paare. Neben einer festen Partnerschaft müssen Sie weitere Vorgaben erfüllen, zum Beispiel: Eindeutige medizinische Indikation, Pflichtberatung zur ARTHIV-Test, Röteln- und Windpockenimpfung
Empfohlen: Tests auf Toxoplasmose, Chlamydien, Hepatitis

Künstliche Befruchtung für Lesbische Paare
Einige Kinderwunschzentren und Samenbanken in Deutschland ermöglichen homosexuellen Frauen in Form der Insemination eine künstliche Befruchtung. Die besten Voraussetzungen für lesbische Paare sind: verheiratet und einen Behandlungsvertrag unterschreiben, der Unterhaltszahlungen und eine Adoption durch die zweite Mutter festschreibt. Meist wird den Paaren dazu geraten, fremden Spendersamen zu verwenden, um spätere Rechtsansprüche auszuschließen. Aber auch mit der Probe eines privaten Spenders ist die Befruchtung prinzipiell möglich.

Künstliche Befruchtung für Single-Frauen
Single-Frauen mit Kinderwunsch werden sich hierzulande schwertun, einen Arzt oder eine Samenbank zu finden, die bei ihnen eine künstliche Befruchtung durchführt. Es ist aber nicht unmöglich! Wenige Kinderwunschkliniken bieten mit einem Behandlungsvertrag, der eine Garantiperson einschließt z.B. eine/n Freund/in, die sowohl vom alter als auch der gesamt Konstitution die Vormundschaft für das Kind und den Unterhalt tragen könnte (falls der Mutter etwas zustoßen sollte), eine Künstliche Befruchtung an. Das ganze muss mit einem Fachanwalt schriftlich festgehalten werden, um alle rechtlichen Fragen, die aufkommen, ausreichend zu klären. Der Grund dafür sind rechtliche Grauzonen.
Für alleinstehende Frauen aus Deutschland sind daher Länder wie Dänemark, in denen die anonyme Samenspende erlaubt ist, attraktiv oder sie versuchen eine sogenannte Selbst- oder Heiminsemination.

Künstliche Befruchtung: Erfolgschancen
Nicht bei allen Paaren bringt die künstliche Befruchtung Erfolg. Mitunter ist es ein steiniger Weg mit Fehlversuchen, Rückschlägen, psychisch und körperlich belastend.

Auch die künstliche Befruchtung stößt an ihre Grenzen. Mit dem Alter sinken die Chancen. Die besten Chancen, haben Frauen bis 35. Danach sinkt die Schwangerschaftsrate auch mit künstlicher Befruchtung rapide und geht bei Frauen über 45 gegen Null. Grund dafür ist die Qualität der Eizellen, die mit dem Alter abnimmt. Je älter die Frau, desto höher das Risiko für Fehlgeburten und Missbildungen. Hält der Trend zur späten Familiengründung an und bleibt die Eizellspende verboten, könnte das Einfrieren der eigenen Ei- und Samenzelle in jungen Jahren (Sozial Freezing) mehr Bedeutung gewinnen.

Künstliche Befruchtung: Chancen nach Methode
Ob eine künstliche Befruchtung erfolgreich ist, hängt von individuellen Faktoren, wie der Fruchtbarkeitsstörung, dem Alter, der psychischen Belastung und der verwendeten Methode ab. Die Geburtenrate pro Behandlungszyklus lässt sich daher für jede Technik nur grob abschätzen und schwankt je nach Methode zwischen 10 und bestenfalls 20 Prozent.

Richtlinien: Künstliche Befruchtung in Deutschland
Stellt sich nach mehreren Befruchtungsversuchen keine Schwangerschaft ein, ist das für das Paar deprimierend und schwer zu akzeptieren. Doch auch der Medizin sind mitunter Grenzen gesetzt – körperlich, methodisch und von Gesetzesseite. Nicht alles was technisch möglich wäre, ist in Deutschland erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz regelt hierzulande, welche Methoden und Eingriffe der Arzt durchführen darf. Es soll eine kommerzielle und unethische Nutzung vermeiden. Als Embryo gilt laut Gesetz eine befruchtete entwicklungsfähige Eizelle. Eine Schwangerschaft mit Leihmutter, mit fremden Eizellen (Eizellspende), mit Sperma verstorbener Ehepartner und eine Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schweren genetischen Erbkrankheiten) ist für die künstliche Befruchtung in Deutschland nicht gestattet.

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