Wusstest du…

Wusstest du, dass es keine einheitliche Bestattungspflicht für Sternenkinder gibt?
Lebendgeborene Sternenkinder und Sternenkinder ab 500g Gewicht müssen in Deutschland bestattet werden. Die Angebote und Möglichkeiten variieren von Bundesland zu Bundesland. Sternenkinder unter 500g Gewicht und ohne Lebenszeichen gelten als Fehlgeburten und müssen nicht zwingend bestattet werden. Einige Bundesländer haben ihr Gesetz ergänzt, eine Pflicht durch z.B. die Krankenhäuser eingeführt oder die Möglichkeit zur Sammelbestattung. Dennoch gibt es Bundesländer, wo die Entsorgung rechtlich erlaubt ist und die Eltern nicht aufgeklärt werden müssen, welches Recht sie auf eine Bestattung haben.

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#sprichdrüber
#sternenzauber_fruehchenwunder

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